Baufinanzierung ist Maßanfertigung
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Sie sind oder sie kennen jemanden:
- eine wachsende Familie mit Nestbau-Wunsch?
- ein müder Mieter, der nun eigenes Vermögen schaffen will?
- ein kluger Kapitalanleger, der in Stein investiert?
- eine wachsende Familie mit Nestbau-Wunsch
- ein Paar mit viel Phantasie – aber wenig Eigenkapital?
- mit eigener Immobilie und Wunsch nach Modernisierung bzw. Anschlussfinanzierung?
- Hausbesitzer mit Wunsch nach Bargeld?
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Unser BaufinanzierungsAngebot
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Weiter führende Informationen zum Thema Baufinanzierung
Hier finden Sie weitere Informationen Rund um das Thema Baufinanzierung. Gerne beraten wir Sie umfassend um alle individuellen Möglichkeiten berücksichtigen zu können. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit unseren Fachberatern.
Weitere Informationen: Zinsgestaltung
Mögliche Zinsgestaltungen bei der Immobilienfinanzierung
Die Zinsvereinbarung ist für Sie von zentraler Bedeutung. Nachfolgend erläutern wir Ihnen die gebräuchlichsten Zinsvereinbarungen:
Festzins
Im Rahmen von Immobilienfinanzierungen spielen Festzinsvereinbarungen eine herausragende Rolle. Sie haben dabei den Vorteil, dass Sie während des Zinsbindungszeitraumes vor einem Zinsanstieg geschützt sind und somit die Zinsbelastung für Sie genau kalkulierbar ist. Wir als Darlehensgeber haben den Vorteil, dass wir mit einem festen Zinsertrag kalkulieren können. Bei einer Festzinsvereinbarung haben Sie jedoch keinen Vorteil von Zinssenkungen.
Während des Zinsbindungszeitraumes können Sie das Darlehen grundsätzlich nicht kündigen. In Ausnahmefällen kann jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen (§ 490Abs. 2 BGB) siehe hierzu auch unter „Weitere wichtige Informationen“: Vorzeitige Rückzahlung/Vorfälligkeitsentschädigung). Bei einer über einen Zeitraum von 10 Jahren hinausgehenden Zinsbindung können Sie, nach Ablauf von 10 Jahren nach Vollauszahlung mit einer 6-monatigen Frist, kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Wir bieten Ihnen grundsätzlich Festzinsvereinbarungen für alle Laufzeiten ab 1 Jahr bis zur Gesamtlaufzeit des Darlehens an.
Am Ende eines Zinsbindungszeitraumes bieten wir Ihnen neue Konditionen entsprechend der aktuellen Marktsituation für Ihr Darlehen an (Konditionenanpassung bzw. Prolongation).
Variabler Zins
Der variable Zinssatz wird entsprechend der Entwicklung der aktuellen Marktverhältnisse angepasst. Wir treffen mit Ihnen eine Vereinbarung über die Voraussetzungen zur Anpassung des Zinssatzes, danach wird der Zinssatz durch die Bank bei Veränderung des in Bezug genommenen Referenzzinssatzes unter Berücksichtigung der Refinanzierungskosten angepasst (§ 315 BGB). Diese Zinsänderung bergen sowohl Chancen als auch Risiken, da mit einer Änderung der Verzinsung die Belastung aus dem Hypothekarkredit erheblich schwanken kann.
Indexierung:
Bei einer indexorientierten Verzinsung wird die Änderung des Zinssatzes Ihres Hypothekarkredites mit variabler Verzinsung an die Entwicklung des gewählten Index gekoppelt. Bei dem zu wählenden Index handelt es sich meist um einen Zinssatz im Interbanken-Geschäft (z.B. Euribor, Libor), dessen Entwicklung Sie u.a. in überregionalen Tageszeitungen wie z.B. der Frankfurter Allgemeine Zeitung täglich nachvollziehen können. Eine Veränderung des Index bewirkt dann automatisch, zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt, eine Anpassung Ihres Zinssatzes in die gleiche Richtung.
Cap:
Mit einem Cap wird Ihr Hypothekarkredit mit variablem Zinssatz gegen steigende Zinsen abgesichert. Hierbei profitieren Sie weiterhin von gleichbleibenden oder fallenden Zinsen. Steigen diese jedoch über die vereinbarte Zinsobergrenze an, so tragen wir die Differenz zwischen dem mit Ihnen vereinbarten Basiszins und dem aktuellen Marktzins bzw. wir stellen Ihnen keinen höheren als den mit Ihnen vereinbarten Basiszins in Rechnung. Caps werden normalerweise über mehrere Jahre abgeschlossen, wobei die Zinsfestlegung mehrmals während der Laufzeit (meist halbjährlich) vorgenommen wird. Für diese Art der Absicherung, vor steigenden Zinsen, bezahlen Sie an uns eine Prämie.
Weitere Informationen: Finanzierungssicherheit
Absicherung Ihrer Immobilienfinanzierung
Die Immobilienfinanzierung, die gewöhnlich auf einen langfristigen Zeitraum ausgelegt ist, wird durch ein Grundpfandrecht abgesichert. In der Regel dient dazu eine Grundschuld, die entweder neu bestellt oder – wie insbesondere bei Finanzierungen mit Verbundunternehmen üblich – als bereits vorhandene Grundschuld abgetreten wird. Durch die Nutzung der Grundschuld als ein gemeinsames Sicherungsmittel im genossenschaftlichen FinanzVerbund bieten sich Ihnen Kostenvorteile.
Grundschuld
Für die Bestellung einer Grundschuld ist die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Die Grundschuld wird danach im Grundbuch eingetragen. Die dadurch entstehenden Kosten sind von Ihnen zu tragen.
Da ein Darlehensnehmer für das Darlehen auch mit seinem sonstigen Vermögen haftet, ist es üblich, dass er neben der Grundschuld ein notarielles, vollstreckbares Schuldanerkenntnis abgibt, mit dem er sich – natürlich nur für den Fall eines Falles – der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft. Der Darlehensgeber wird aber grundsätzlich bemüht sein, eine Erfolg versprechende finanzielle Sanierung einer Liquidation der Sicherheiten vorzuziehen.
Ihre Immobilie dient als Sicherheit für den Hypothekarkredit. Es ist daher im beiderseitigen Interesse, dass die Immobilie durch eine den regionalen Gegebenheiten entsprechende Gebäudeversicherung (z.B. die Verbundene Wohngebäudeversicherung der R+V Versicherung) gesichert ist. Durch diesen Versicherungsschutz ist sicherzustellen, dass die Wiederherstellungskosten der Immobilie gedeckt werden können. Die Gebäudeversicherung ist auf Ihre eigenen Kosten abzuschließen. Wir informieren Sie hierzu gerne.
Weitere Sicherheiten
Unter Umständen sind als zusätzliche Besicherung Ihres Hypothekarkredites Bürgschaften, weitere Immobiliensicherheiten, Zessionen oder Ansprüche aus Lebensversicherungs– oder Bausparverträgen erforderlich.
Bevor Sie jedoch mit dem Bauen beginnen, sollten Sie sich rechtzeitig mit sämtlichen Risiken vertraut machen, die die Fertigstellung Ihrer Traumimmobilie gefährden könnten. Zur Absicherung bieten sich Neubau– und Gebäudeversicherungen an.
Neben eventuellen Schäden, die an Ihrem Bauvorhaben selbst entstehen könnten, gehen gleichzeitig von diesem Gefahren aus, derer Sie sich bewusst sein sollten. In diesem Zusammenhang seien folgende vom genossenschaftlichen Verbundunternehmen R+V Versicherung angebotene Produkte genannt: die Feuerrohbau-, Bauleistungs-, Bauherren-Haftpflicht– sowie Bauhelfer-Unfallversicherung.
Darüber hinaus bietet die R+V Versicherung einen individuellen Versicherungsschutz für Bauherren und Hauseigentümer, z.B. eine Risiko-Lebensversicherung, sowie weitere die Absicherung Ihrer Immobilienfinanzierung ergänzende Versicherungsprodukte rund ums Haus. Eine individuelle und detaillierte Versicherungsinformation bietet Ihnen der genossenschaftliche FinanzVerbund.
Beleihungswertermittlung
Als Sicherheit für Ihren Hypothekarkredit dient uns, wie oben erläutert, in der Regel die in Ihrem Eigentum stehende Immobilie. Zur Ermittlung des Beleihungswertes benötigen wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Schätzung eines Sachverständigen. Dabei werden z.B. die Lage des Grundstücks, der Zustand des darauf errichteten Gebäudes und der erzielte oder nachhaltig erzielbare Mietertrag sowie die örtlichen Marktverhältnisse berücksichtigt. Für die Bewertung der Immobilie fallen Schätzkosten an.
Bei Beleihungen inländischer wohnwirtschaftlich genutzter Objekte und gemischt genutzter Objekte mit einem gewerblich genutzten Anteil untergeordneter Bedeutung (Mietertrag des gewerblich genutzten Teils nicht mehr als ein Drittel der gesamten Jahres-Nettokaltmiete) kann von einem förmlichen Gutachten abgesehen werden, wenn das Darlehen einschließlich aller auf dem Objekt lastender vorrangiger Rechte die so genannte Kleindarlehensgrenze, zurzeit 306.775 Euro (600.000DM), nicht überschreitet. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Beleihungswert anhand der vorliegenden Unterlagen nach Besichtigung des Objektes – im Regelfall durch einen Mitarbeiter der Bank -, ermittelt werden kann. Auch für diese Art der Bewertung der Immobilie können Schätzkosten anfallen.
Weitere Informationen: Darlehensauszahlung
Darlehensauszahlung und Kosten
Wann und wie Ihr Darlehen ausgezahlt wird
Das Darlehen kann in einem Betrag ausgezahlt werden, wenn:
- der Darlehensvertrag rechtsverbindlich abgeschlossen wurde,
- die im Darlehensvertrag vereinbarten Sicherheiten bestellt sind,
- der Wert der Immobilie nachgewiesen worden ist und
- die übrigen im Darlehensvertrag vereinbarten Auszahlungsvoraussetzungen vorliegen.
Insbesondere bei Neubauten und Modernisierungen kann Ihr Darlehen auch in mehreren Teilbeträgen nach Baufortschritt ausbezahlt werden.
Was wird geprüft bzw. bewertet?
Für unsere Entscheidung über eine Immobilienfinanzierung benötigen wir eine Reihe von Daten. Dabei überprüfen wir insbesondere:
- den Wert und Zustand der Immobilie und der sonstigen Sicherheiten;
- Ihr Einkommen sowie Ihre finanziellen Verpflichtungen;
- Informationen (z.B. die SCHUFA-Auskunft), die unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen eingeholt werden können;
- Informationen, die von Ihnen beizubringen sind, z.B. Angaben zu Ihrer Identität und zum Verwendungszweck des Hypothekarkredites.
Durch die Prüfung der Daten und Informationen entsteht für uns noch keine Verpflichtung zur Abgabe eines Darlehensvertragsangebotes. Nach Prüfung und Bewertung entscheiden wir schnell über Ihren Darlehensantrag.
Welche weiteren Kosten können entstehen?
Neben den Zahlungen, die bei vereinbarungsgemäßer Rückzahlung des Darlehens entstehen, können folgende Kosten entstehen:
Durch Ihr Kreditinstitut
- Bearbeitungskosten
- Bereitstellungszinsen
- Bürgschaftskosten
- Zinssicherungskosten
- Disagio
- Schätzkosten
- Überweisungskosten
- Zwischenfinanzierungskosten
An Dritte zu leistende Zahlungen
- Kosten für Versicherungen
- Kosten des Grundbuchamtes
- Notarkosten
Gerne informieren wir Sie über die Aufwendungen, die Ihnen bei Ihrer persönlichen Finanzierung entstehen. Die Kosten Dritter können jedoch nicht im Einzelnen der Höhe nach vorherbestimmt werden.
Weitere Informationen: Zinsgestaltung
Mögliche Zinsgestaltungen bei der Immobilienfinanzierung
Die Zinsvereinbarung ist für Sie von zentraler Bedeutung. Nachfolgend erläutern wir Ihnen die gebräuchlichsten Zinsvereinbarungen:
Festzins
Im Rahmen von Immobilienfinanzierungen spielen Festzinsvereinbarungen eine herausragende Rolle. Sie haben dabei den Vorteil, dass Sie während des Zinsbindungszeitraumes vor einem Zinsanstieg geschützt sind und somit die Zinsbelastung für Sie genau kalkulierbar ist. Wir als Darlehensgeber haben den Vorteil, dass wir mit einem festen Zinsertrag kalkulieren können. Bei einer Festzinsvereinbarung haben Sie jedoch keinen Vorteil von Zinssenkungen.
Während des Zinsbindungszeitraumes können Sie das Darlehen grundsätzlich nicht kündigen. In Ausnahmefällen kann jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen (§ 490Abs. 2 BGB) siehe hierzu auch unter „Weitere wichtige Informationen“: Vorzeitige Rückzahlung/Vorfälligkeitsentschädigung). Bei einer über einen Zeitraum von 10 Jahren hinausgehenden Zinsbindung können Sie, nach Ablauf von 10 Jahren nach Vollauszahlung mit einer 6-monatigen Frist, kündigen (§ 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Wir bieten Ihnen grundsätzlich Festzinsvereinbarungen für alle Laufzeiten ab 1 Jahr bis zur Gesamtlaufzeit des Darlehens an.
Am Ende eines Zinsbindungszeitraumes bieten wir Ihnen neue Konditionen entsprechend der aktuellen Marktsituation für Ihr Darlehen an (Konditionenanpassung bzw. Prolongation).
Variabler Zins
Der variable Zinssatz wird entsprechend der Entwicklung der aktuellen Marktverhältnisse angepasst. Wir treffen mit Ihnen eine Vereinbarung über die Voraussetzungen zur Anpassung des Zinssatzes, danach wird der Zinssatz durch die Bank bei Veränderung des in Bezug genommenen Referenzzinssatzes unter Berücksichtigung der Refinanzierungskosten angepasst (§ 315 BGB). Diese Zinsänderung bergen sowohl Chancen als auch Risiken, da mit einer Änderung der Verzinsung die Belastung aus dem Hypothekarkredit erheblich schwanken kann.
Indexierung
Bei einer indexorientierten Verzinsung wird die Änderung des Zinssatzes Ihres Hypothekarkredites mit variabler Verzinsung an die Entwicklung des gewählten Index gekoppelt. Bei dem zu wählenden Index handelt es sich meist um einen Zinssatz im Interbanken-Geschäft (z.B. Euribor, Libor), dessen Entwicklung Sie u.a. in überregionalen Tageszeitungen wie z.B. der Frankfurter Allgemeine Zeitung täglich nachvollziehen können. Eine Veränderung des Index bewirkt dann automatisch, zu dem mit Ihnen vereinbarten Zeitpunkt, eine Anpassung Ihres Zinssatzes in die gleiche Richtung.
Cap
Mit einem Cap wird Ihr Hypothekarkredit mit variablem Zinssatz gegen steigende Zinsen abgesichert. Hierbei profitieren Sie weiterhin von gleichbleibenden oder fallenden Zinsen. Steigen diese jedoch über die vereinbarte Zinsobergrenze an, so tragen wir die Differenz zwischen dem mit Ihnen vereinbarten Basiszins und dem aktuellen Marktzins bzw. wir stellen Ihnen keinen höheren als den mit Ihnen vereinbarten Basiszins in Rechnung. Caps werden normalerweise über mehrere Jahre abgeschlossen, wobei die Zinsfestlegung mehrmals während der Laufzeit (meist halbjährlich) vorgenommen wird. Für diese Art der Absicherung, vor steigenden Zinsen, bezahlen Sie an uns eine Prämie.
Netzwerk & Kooperationspartner
Christoph Grundmann
Inh. & Geschäftsführer
der Fleuth KG
Telefon: 02162 / 89 75 422
Email: c.grundmann@fleuth-kg.de
Jeff Recker
Finanzierungsberater & Prokurist
der Fleuth KG
Telefon: 02162 / 89 75 488
Email: j.recker@fleuth-kg.de
Laura Bausch
Innendienst
der Fleuth KG
Telefon: 02162 / 89 75 477
Email: l.bausch@fleuth-kg.de
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