Baufinanzierung ist Maßanfertigung

Mit Ihnen zusam­men finden wir Ihre maßgeschnei­derte Lösung!
Sie sind oder sie ken­nen jemanden:

  • eine wach­sende Fam­i­lie mit Nestbau-​Wunsch?
  • ein müder Mieter, der nun eigenes Ver­mö­gen schaf­fen will?
  • ein kluger Kap­i­ta­lan­leger, der in Stein investiert?
  • eine wach­sende Fam­i­lie mit Nestbau-​Wunsch
  • ein Paar mit viel Phan­tasie – aber wenig Eigenkapital?
  • mit eigener Immo­bilie und Wun­sch nach Mod­ernisierung bzw. Anschlussfinanzierung?
  • Haus­be­sitzer mit Wun­sch nach Bargeld?
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Unser BaufinanzierungsAngebot

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Weiter führende Informationen zum Thema Baufinanzierung

Hier finden Sie weitere Informationen Rund um das Thema Baufinanzierung. Gerne beraten wir Sie umfassend um alle individuellen Möglichkeiten berücksichtigen zu können. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit unseren Fachberatern.

Weitere Informationen: Zinsgestaltung

Mögliche  Zinsgestaltungen bei der Immobilienfinanzierung

Die Zinsvere­in­barung ist für Sie von zen­traler Bedeu­tung. Nach­fol­gend erläutern wir Ihnen die gebräuch­lich­sten Zinsvereinbarungen:

Festzins

Im Rah­men von Immo­bilien­fi­nanzierun­gen spie­len Festzinsvere­in­barun­gen eine her­aus­ra­gende Rolle. Sie haben dabei den Vorteil, dass Sie während des Zins­bindungszeitraumes vor einem Zin­sanstieg geschützt sind und somit die Zins­be­las­tung für Sie genau kalkulier­bar ist. Wir als Dar­lehens­ge­ber haben den Vorteil, dass wir mit einem fes­ten Zin­ser­trag kalkulieren kön­nen. Bei einer Festzinsvere­in­barung haben Sie jedoch keinen Vorteil von Zinssenkungen.

Während des Zins­bindungszeitraumes kön­nen Sie das Dar­lehen grund­sät­zlich nicht kündi­gen. In Aus­nah­me­fällen kann jedoch ein außeror­dentliches Kündi­gungsrecht beste­hen (§ 490Abs. 2 BGB) siehe hierzu auch unter „Weit­ere wichtige Infor­ma­tio­nen“: Vorzeit­ige Rückzahlung/​Vorfälligkeitsentschädigung). Bei einer über einen Zeitraum von 10 Jahren hin­aus­ge­hen­den Zins­bindung kön­nen Sie, nach Ablauf von 10 Jahren nach Vol­lauszahlung mit einer 6-​monatigen Frist, kündi­gen (§ 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Wir bieten Ihnen grund­sät­zlich Festzinsvere­in­barun­gen für alle Laufzeiten ab 1 Jahr bis zur Gesamt­laufzeit des Dar­lehens an.

Am Ende eines Zins­bindungszeitraumes bieten wir Ihnen neue Kon­di­tio­nen entsprechend der aktuellen Mark­t­si­t­u­a­tion für Ihr Dar­lehen an (Kon­di­tio­ne­nan­pas­sung bzw. Prolongation).

Variabler Zins

Der vari­able Zinssatz wird entsprechend der Entwick­lung der aktuellen Mark­tver­hält­nisse angepasst. Wir tre­f­fen mit Ihnen eine Vere­in­barung über die Voraus­set­zun­gen zur Anpas­sung des Zinssatzes, danach wird der Zinssatz durch die Bank bei Verän­derung des in Bezug genomme­nen Ref­erenzzinssatzes unter Berück­sich­ti­gung der Refi­nanzierungskosten angepasst (§ 315 BGB). Diese Zin­sän­derung bergen sowohl Chan­cen als auch Risiken, da mit einer Änderung der Verzin­sung die Belas­tung aus dem Hypothekarkredit erhe­blich schwanken kann.

Indexierung:

Bei einer index­ori­en­tierten Verzin­sung wird die Änderung des Zinssatzes Ihres Hypothekarkred­ites mit vari­abler Verzin­sung an die Entwick­lung des gewählten Index gekop­pelt. Bei dem zu wäh­len­den Index han­delt es sich meist um einen Zinssatz im Interbanken-​Geschäft (z.B. Euri­bor, Libor), dessen Entwick­lung Sie u.a. in über­re­gionalen Tageszeitun­gen wie z.B. der Frank­furter All­ge­meine Zeitung täglich nachvol­lziehen kön­nen. Eine Verän­derung des Index bewirkt dann automa­tisch, zu dem mit Ihnen vere­in­barten Zeit­punkt, eine Anpas­sung Ihres Zinssatzes in die gle­iche Richtung.

Cap:

Mit einem Cap wird Ihr Hypothekarkredit mit vari­ablem Zinssatz gegen steigende Zin­sen abgesichert. Hier­bei prof­i­tieren Sie weit­er­hin von gle­ich­bleiben­den oder fal­l­en­den Zin­sen. Steigen diese jedoch über die vere­in­barte Zin­sober­grenze an, so tra­gen wir die Dif­ferenz zwis­chen dem mit Ihnen vere­in­barten Basiszins und dem aktuellen Mark­tzins bzw. wir stellen Ihnen keinen höheren als den mit Ihnen vere­in­barten Basiszins in Rech­nung. Caps wer­den nor­maler­weise über mehrere Jahre abgeschlossen, wobei die Zins­festle­gung mehrmals während der Laufzeit (meist hal­b­jährlich) vorgenom­men wird. Für diese Art der Absicherung, vor steigen­den Zin­sen, bezahlen Sie an uns eine Prämie.

Weitere Informationen: Finanzierungssicherheit

Absicherung Ihrer Immobilienfinanzierung 

Die Immo­bilien­fi­nanzierung, die gewöhn­lich auf einen langfristi­gen Zeitraum aus­gelegt ist, wird durch ein Grundp­fan­drecht abgesichert. In der Regel dient dazu eine Grund­schuld, die entweder neu bestellt oder – wie ins­beson­dere bei Finanzierun­gen mit Ver­bun­dun­ternehmen üblich – als bere­its vorhan­dene Grund­schuld abge­treten wird. Durch die Nutzung der Grund­schuld als ein gemein­sames Sicherungsmit­tel im genossen­schaftlichen FinanzVer­bund bieten sich Ihnen Kostenvorteile.

Grundschuld

Für die Bestel­lung einer Grund­schuld ist die Mitwirkung eines Notars erforder­lich. Die Grund­schuld wird danach im Grund­buch einge­tra­gen. Die dadurch entste­hen­den Kosten sind von Ihnen zu tragen.

Da ein Dar­lehen­snehmer für das Dar­lehen auch mit seinem son­sti­gen Ver­mö­gen haftet, ist es üblich, dass er neben der Grund­schuld ein notarielles, voll­streck­bares Schul­dan­erken­nt­nis abgibt, mit dem er sich – natür­lich nur für den Fall eines Falles – der sofor­ti­gen Zwangsvoll­streck­ung in sein gesamtes Ver­mö­gen unter­wirft. Der Dar­lehens­ge­ber wird aber grund­sät­zlich bemüht sein, eine Erfolg ver­sprechende finanzielle Sanierung einer Liq­ui­da­tion der Sicher­heiten vorzuziehen.

Ihre Immo­bilie dient als Sicher­heit für den Hypothekarkredit. Es ist daher im bei­der­seit­i­gen Inter­esse, dass die Immo­bilie durch eine den regionalen Gegeben­heiten entsprechende Gebäude­ver­sicherung (z.B. die Ver­bun­dene Wohnge­bäude­ver­sicherung der R+V Ver­sicherung) gesichert ist. Durch diesen Ver­sicherungss­chutz ist sicherzustellen, dass die Wieder­her­stel­lungskosten der Immo­bilie gedeckt wer­den kön­nen. Die Gebäude­ver­sicherung ist auf Ihre eige­nen Kosten abzuschließen. Wir informieren Sie hierzu gerne.

Weitere Sicherheiten 

Unter Umstän­den sind als zusät­zliche Besicherung Ihres Hypothekarkred­ites Bürgschaften, weit­ere Immo­bilien­sicher­heiten, Zes­sio­nen oder Ansprüche aus Lebensver­sicherungs– oder Baus­parverträ­gen erforderlich.

Bevor Sie jedoch mit dem Bauen begin­nen, soll­ten Sie sich rechtzeitig mit sämtlichen Risiken ver­traut machen, die die Fer­tig­stel­lung Ihrer Trau­mim­mo­bilie gefährden kön­nten. Zur Absicherung bieten sich Neubau– und Gebäude­ver­sicherun­gen an.

Neben eventuellen Schä­den, die an Ihrem Bau­vorhaben selbst entste­hen kön­nten, gehen gle­ichzeitig von diesem Gefahren aus, derer Sie sich bewusst sein soll­ten. In diesem Zusam­men­hang seien fol­gende vom genossen­schaftlichen Ver­bun­dun­ternehmen R+V Ver­sicherung ange­botene Pro­dukte genannt: die Feuerrohbau-​, Bauleistungs-​, Bauherren-​Haftpflicht– sowie Bauhelfer-​Unfallversicherung.

Darüber hin­aus bietet die R+V Ver­sicherung einen indi­vidu­ellen Ver­sicherungss­chutz für Bauher­ren und Hau­seigen­tümer, z.B. eine Risiko-​Lebensversicherung, sowie weit­ere die Absicherung Ihrer Immo­bilien­fi­nanzierung ergänzende Ver­sicherung­spro­dukte rund ums Haus. Eine indi­vidu­elle und detail­lierte Ver­sicherungsin­for­ma­tion bietet Ihnen der genossen­schaftliche FinanzVerbund.

Beleihungswertermittlung

Als Sicher­heit für Ihren Hypothekarkredit dient uns, wie oben erläutert, in der Regel die in Ihrem Eigen­tum ste­hende Immo­bilie. Zur Ermit­tlung des Belei­hungswertes benöti­gen wir auf­grund geset­zlicher Vorschriften die Schätzung eines Sachver­ständi­gen. Dabei wer­den z.B. die Lage des Grund­stücks, der Zus­tand des darauf errichteten Gebäudes und der erzielte oder nach­haltig erziel­bare Mieter­trag sowie die örtlichen Mark­tver­hält­nisse berück­sichtigt. Für die Bew­er­tung der Immo­bilie fallen Schätzkosten an.

Bei Belei­hun­gen inländis­cher wohn­wirtschaftlich genutzter Objekte und gemis­cht genutzter Objekte mit einem gewerblich genutzten Anteil unter­ge­ord­neter Bedeu­tung (Mieter­trag des gewerblich genutzten Teils nicht mehr als ein Drit­tel der gesamten Jahres-​Nettokaltmiete) kann von einem förm­lichen Gutachten abge­se­hen wer­den, wenn das Dar­lehen ein­schließlich aller auf dem Objekt las­ten­der vor­rangiger Rechte die so genan­nte Klein­dar­lehens­grenze, zurzeit 306.775 Euro (600.000DM), nicht über­schre­itet. Die Voraus­set­zung hier­für ist, dass der Belei­hungswert anhand der vor­liegen­den Unter­la­gen nach Besich­ti­gung des Objek­tes – im Regelfall durch einen Mitar­beiter der Bank -, ermit­telt wer­den kann. Auch für diese Art der Bew­er­tung der Immo­bilie kön­nen Schätzkosten anfallen.

Weitere Informationen: Darlehensauszahlung

Darlehensauszahlung und Kosten 

Wann und wie Ihr Darlehen ausgezahlt wird

Das Dar­lehen kann in einem Betrag aus­gezahlt wer­den, wenn:

  • der Dar­lehensver­trag rechtsverbindlich abgeschlossen wurde,
  • die im Dar­lehensver­trag vere­in­barten Sicher­heiten bestellt sind,
  • der Wert der Immo­bilie nachgewiesen wor­den ist und
  • die übri­gen im Dar­lehensver­trag vere­in­barten Auszahlungsvo­raus­set­zun­gen vorliegen.

Ins­beson­dere bei Neubauten und Mod­ernisierun­gen kann Ihr Dar­lehen auch in mehreren Teil­be­trä­gen nach Bau­fortschritt aus­bezahlt werden.

Was wird geprüft bzw. bewertet?

Für unsere Entschei­dung über eine Immo­bilien­fi­nanzierung benöti­gen wir eine Reihe von Daten. Dabei über­prüfen wir insbesondere:

  • den Wert und Zus­tand der Immo­bilie und der son­sti­gen Sicherheiten;
  • Ihr Einkom­men sowie Ihre finanziellen Verpflichtungen;
  • Infor­ma­tio­nen (z.B. die SCHUFA-​Auskunft), die unter Beach­tung der geset­zlichen Bes­tim­mungen einge­holt wer­den können;
  • Infor­ma­tio­nen, die von Ihnen beizubrin­gen sind, z.B. Angaben zu Ihrer Iden­tität und zum Ver­wen­dungszweck des Hypothekarkredites.

Durch die Prü­fung der Daten und Infor­ma­tio­nen entsteht für uns noch keine Verpflich­tung zur Abgabe eines Dar­lehensver­tragsange­botes. Nach Prü­fung und Bew­er­tung entschei­den wir schnell über Ihren Darlehensantrag.

Welche weiteren Kosten können entstehen?

Neben den Zahlun­gen, die bei vere­in­barungs­gemäßer Rück­zahlung des Dar­lehens entste­hen, kön­nen fol­gende Kosten entstehen:

Durch Ihr Kreditinstitut

  • Bear­beitungskosten
  • Bere­it­stel­lungszin­sen
  • Bürgschaft­skosten
  • Zinssicherungskosten
  • Dis­a­gio
  • Schätzkosten
  • Über­weisungskosten
  • Zwis­chen­fi­nanzierungskosten

An Dritte zu leis­tende Zahlungen

  • Kosten für Versicherungen
  • Kosten des Grundbuchamtes
  • Notarkosten

Gerne informieren wir Sie über die Aufwen­dun­gen, die Ihnen bei Ihrer per­sön­lichen Finanzierung entste­hen. Die Kosten Drit­ter kön­nen jedoch nicht im Einzel­nen der Höhe nach vorherbes­timmt werden.

Weitere Informationen: Zinsgestaltung

Mögliche  Zinsgestaltungen bei der Immobilienfinanzierung

Die Zinsvere­in­barung ist für Sie von zen­traler Bedeu­tung. Nach­fol­gend erläutern wir Ihnen die gebräuch­lich­sten Zinsvereinbarungen:

Festzins

Im Rah­men von Immo­bilien­fi­nanzierun­gen spie­len Festzinsvere­in­barun­gen eine her­aus­ra­gende Rolle. Sie haben dabei den Vorteil, dass Sie während des Zins­bindungszeitraumes vor einem Zin­sanstieg geschützt sind und somit die Zins­be­las­tung für Sie genau kalkulier­bar ist. Wir als Dar­lehens­ge­ber haben den Vorteil, dass wir mit einem fes­ten Zin­ser­trag kalkulieren kön­nen. Bei einer Festzinsvere­in­barung haben Sie jedoch keinen Vorteil von Zinssenkungen.

Während des Zins­bindungszeitraumes kön­nen Sie das Dar­lehen grund­sät­zlich nicht kündi­gen. In Aus­nah­me­fällen kann jedoch ein außeror­dentliches Kündi­gungsrecht beste­hen (§ 490Abs. 2 BGB) siehe hierzu auch unter „Weit­ere wichtige Infor­ma­tio­nen“: Vorzeit­ige Rückzahlung/​Vorfälligkeitsentschädigung). Bei einer über einen Zeitraum von 10 Jahren hin­aus­ge­hen­den Zins­bindung kön­nen Sie, nach Ablauf von 10 Jahren nach Vol­lauszahlung mit einer 6-​monatigen Frist, kündi­gen (§ 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Wir bieten Ihnen grund­sät­zlich Festzinsvere­in­barun­gen für alle Laufzeiten ab 1 Jahr bis zur Gesamt­laufzeit des Dar­lehens an.

Am Ende eines Zins­bindungszeitraumes bieten wir Ihnen neue Kon­di­tio­nen entsprechend der aktuellen Mark­t­si­t­u­a­tion für Ihr Dar­lehen an (Kon­di­tio­ne­nan­pas­sung bzw. Prolongation).

Variabler Zins

Der vari­able Zinssatz wird entsprechend der Entwick­lung der aktuellen Mark­tver­hält­nisse angepasst. Wir tre­f­fen mit Ihnen eine Vere­in­barung über die Voraus­set­zun­gen zur Anpas­sung des Zinssatzes, danach wird der Zinssatz durch die Bank bei Verän­derung des in Bezug genomme­nen Ref­erenzzinssatzes unter Berück­sich­ti­gung der Refi­nanzierungskosten angepasst (§ 315 BGB). Diese Zin­sän­derung bergen sowohl Chan­cen als auch Risiken, da mit einer Änderung der Verzin­sung die Belas­tung aus dem Hypothekarkredit erhe­blich schwanken kann.

Indexierung

Bei einer index­ori­en­tierten Verzin­sung wird die Änderung des Zinssatzes Ihres Hypothekarkred­ites mit vari­abler Verzin­sung an die Entwick­lung des gewählten Index gekop­pelt. Bei dem zu wäh­len­den Index han­delt es sich meist um einen Zinssatz im Interbanken-​Geschäft (z.B. Euri­bor, Libor), dessen Entwick­lung Sie u.a. in über­re­gionalen Tageszeitun­gen wie z.B. der Frank­furter All­ge­meine Zeitung täglich nachvol­lziehen kön­nen. Eine Verän­derung des Index bewirkt dann automa­tisch, zu dem mit Ihnen vere­in­barten Zeit­punkt, eine Anpas­sung Ihres Zinssatzes in die gle­iche Richtung.

Cap

Mit einem Cap wird Ihr Hypothekarkredit mit vari­ablem Zinssatz gegen steigende Zin­sen abgesichert. Hier­bei prof­i­tieren Sie weit­er­hin von gle­ich­bleiben­den oder fal­l­en­den Zin­sen. Steigen diese jedoch über die vere­in­barte Zin­sober­grenze an, so tra­gen wir die Dif­ferenz zwis­chen dem mit Ihnen vere­in­barten Basiszins und dem aktuellen Mark­tzins bzw. wir stellen Ihnen keinen höheren als den mit Ihnen vere­in­barten Basiszins in Rech­nung. Caps wer­den nor­maler­weise über mehrere Jahre abgeschlossen, wobei die Zins­festle­gung mehrmals während der Laufzeit (meist hal­b­jährlich) vorgenom­men wird. Für diese Art der Absicherung, vor steigen­den Zin­sen, bezahlen Sie an uns eine Prämie.

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