Altersvorsorge und Vermögensplanung

In unserem Beratungsansatz gibt es drei wesentliche Säulen: Ver­mö­gens­ab­sicherung, Ver­mö­gen­saus­bau und Vermögenserhalt

Ziele und Wünsche Ihrer individuellen Vermögensplanung

Zu Beginn besprechen wir mit Ihnen Ihre Aus­gangssi­t­u­a­tion und klären mit Ihnen die für Sie wichti­gen Fra­gen wenn es um Ihre Ver­mö­gen­s­pla­nung geht:

  • Welche Risiken kön­nen ihre Ver­mö­gen­s­pla­nung beeinträchtigen?
  • Was wurde bere­its unternommen?
  • Welches Ziel streben sie an?
  • Was bezwecken Sie mit der Anlage?
  • Wie sind Ihre bish­eri­gen Erfahrungen?
  • Welche Ren­ditechan­cen stellen Sie sich vor?
  • Welches Risiko sind Sie bereit zu tragen?
  • Kann es sein, dass Sie Ihr Geld vor Ablauf der Pla­nungs­frist brauchen?
  • Welche Risiken kön­nen ihre Ver­mö­gen­s­pla­nung beeinträchtigen?
  • Was wurde bere­its unternommen?
  • Welches Ziel streben sie an?
  • Was bezwecken Sie mit der Anlage?
  • Wie sind Ihre bish­eri­gen Erfahrungen?
  • Welche Ren­ditechan­cen stellen Sie sich vor?
  • Welches Risiko sind Sie bereit zu tragen?
  • Kann es sein, dass Sie Ihr Geld vor Ablauf der Pla­nungs­frist brauchen?

In einem indi­vidu­ellen Gespräch wer­den wir ver­suchen, ihren Bedarf zu definieren und Lösungskonzepte im Anschluss ausarbeiten.

Weiter führende Informationen zum Thema Altersvorsorge und Vermögensaufbau

Hier finden Sie weitere Informationen Rund um das Thema Altersvorsorge und Vermögensaufbau. Gerne beraten wir Sie umfassend um alle individuellen Möglichkeiten berücksichtigen zu können. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit unseren Fachberatern.

Weitere Informationen: Lebens- und Rentenversicherung

 

Nach den steuer­lichen Verän­derun­gen auf­grund des Alter­seinkün­ftege­set­zes ste­hen Ver­mit­tlern und Kun­den seit 2005 völ­lig neue Vor­sorgekonzepte zur Ver­fü­gung. Man spricht vom „Drei-​Schichten-​Modell“. Zudem wurde die Rürup-​Rente im Rah­men des Jahress­teuerge­set­zes 2007 durch eine verbesserte Gün­stiger­prü­fung deut­lich aufgew­ertet. Unge­brochen ist nach wie vor die Notwendigkeit der pri­vaten Altersver­sorgung und der Absicherung der so genan­nten bio­metrischen Risiken wie Tod, Beruf­sun­fähigkeit und Langlebigkeit.

Schicht 1: Basisversorgung

Dazu gehört als Ergänzung zur geset­zlichen Renten­ver­sicherung die pri­vate kap­i­talgedeckte Leibrenten­ver­sicherung („Rürup-​Rente“). Mit dem schrit­tweisen Über­gang zur nachge­lagerten Besteuerung (bei Renten­bezug) mit gle­ichzeitig nach und nach steigen­den steuer­lichen Abzugsmöglichkeiten der Beiträge hat der Geset­zge­ber neue Möglichkeiten eröffnet. Sie darf zwar nicht belei­h­bar, nicht vererb­bar, nicht veräußer­bar und nicht kap­i­tal­isier­bar sein. Diese Nachteile fan­gen einige Ver­sicherer durch optionale Zusatz­tar­ife auf. Dafür bietet die Rürup-​Rente ger­ade für Selb­ständige einen neuen Insolvenzschutz.

Schicht 2: Zusatzversorgung / Betriebliche Altersversorgung

Neben der seit 2005 vere­in­fachten Zula­gen­rente („Riester-​Rente“) zählen zur zweiten Schicht auch alle For­men der betrieblichen Altersver­sorgung (bAV), also die Pen­sion­skasse, die Direk­tver­sicherung, die Unter­stützungskasse, die Pen­sion­szusage sowie Pen­sions­fonds. Auch in der bAV gibt es steuer­liche Neuregelun­gen. So ist die pauschal ver­s­teuerte Direk­tver­sicherung für Neuzusagen nicht mehr möglich. Dafür wurde die Direk­tver­sicherung in die Förderung nach § 3 Nr.63 EStG aufgenom­men, die bisher nur für Pen­sion­skassen und Pen­sions­fonds galt. Das bedeutet konkret, dass ins­ge­samt Beiträge bis max­i­mal 4% der Rentenversicherungs-​Beitragsbemessungsgrenze (West) steuer­frei und sozialver­sicherungs­frei in diese Durch­führungswege eingezahlt wer­den kön­nen. Für Kun­den, die noch keine pauschal ver­s­teuerte Direk­tver­sicherung haben, erhöht sich der Förder­rah­men um einen (sozialver­sicherungspflichti­gen) Fes­t­be­trag von weit­eren 1.800Euro pro Jahr. Die Leis­tun­gen sind bei Renten­bezug nach § 22 Nr. 5 EStG nachge­lagert zu besteuern.

Schicht 3: Kapitalanlageprodukte

Die Kap­i­tallebensver­sicherung und die Renten­ver­sicherung (auch fonds­ge­bun­den) mit Kap­i­tal­wahlrecht mit Begin­nen ab 2005 wer­den dieser Schicht zuge­ord­net. Der Ertrag (Die Dif­ferenz zwis­chen der Summe der eingezahlten Beiträge und der Ablau­fleis­tung) ist bei Ausübung des Kap­i­tal­wahlrechts, sofern der Ver­trag min­destens 12 Jahre Ver­tragslaufzeit vor­weisen kann und die Auszahlung nicht vor dem 60. Leben­s­jahr erfolgt, hälftig zu ver­s­teuern. Bei Renten­bezug muss lediglich der so genan­nte Ertragsan­teil dem zu ver­s­teuern­den Einkom­men zugerech­net werden.

Weitere Informationen: Risikolebens- und Rentenversicherung

 

Speziell für Fam­i­lien sowie zur Absicherung von Finanzierun­gen, z.B. für Immo­bilien, ist eine aus­re­ichende Risikolebens– bzw. –renten­ver­sicherung unverzichtbar.

Weitere Informationen: Berufsunfähigkeitsversicherung

 

Nach wie vor gilt es, die beste­hen­den Ver­sorgungslücken im Fall einer Beruf­sun­fähigkeit abzu­sich­ern, damit im Falle des Falles der Lebens­stan­dard annäh­ernd beibehal­ten wer­den kann, die Fam­i­lie ver­sorgt ist und eventuell beste­hende Kred­itverpflich­tun­gen bedi­ent wer­den können.

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